Die Kliniken an der Paar, ein Eigenbetrieb des Landkreises Aichach-Friedberg, leisten mit 280 Betten an ihren Standorten in Aichach und Friedberg die stationäre Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung im Wittelsbacher Land, im Städtedreieck Augsburg/Ingolstadt/München.

Wir suchen für unsere beiden Standorte Aichach und Friedberg (Bayern) einen Logopäden (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit.

IHRE AUFGABEN

  • Diagnostik von Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörung
  • Planung und Durchführung von Therapien unter Einhaltung der externen und internen Behandlungsstandards
  • logopädische Betreuung unserer Patienten
  • Erfassung und Dokumentation
  • Teilnahme an interdisziplinären Patientenkonferenzen, Visiten und Teambesprechungen

IHR PROFIL

  • abgeschlossene Ausbildung als Logopäde (m/w/d)
  • einschlägige Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen sind wünschenswert, aber keine Voraussetzung
  • Empathie gegenüber unseren Patienten und Angehörigen
  • Freude an der Arbeit im Team
  • selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise

WIR BIETEN IHNEN

  • eine familiäre Arbeitsatmosphäre
  • Eingruppierung in EG 09b TVöD-K und weitere Leistungen gemäß Tarif
  • interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Flexibilität in der Dienstplanung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Möglichkeit zum Autoleasing in Kooperation mit Mazda
  • wechselnde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Möglichkeit zum Fahrradleasing – Jobrad GmbH
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Mitarbeitervergünstigungen
  • eine attraktive Umgebung mit vielen Freizeitmöglichkeiten und einer guten Anbindung nach Augsburg und München

KONTAKT

Anette Duttenhöfer

Personalleitung

Tel.: 0821 - 6004 3011

Unsere Stellenausschreibungen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Die Kliniken an der Paar fördern die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Kliniken an der Paar muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.