Die Kliniken an der Paar, ein Eigenbetrieb des Landkreises Aichach-Friedberg, leisten mit 280 Betten an ihren Standorten in Aichach und Friedberg die stationäre Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung im Wittelsbacher Land, im Städtedreieck Augsburg/Ingolstadt/München.

Du suchst einen Ausbildungsplatz mit Perspektiven und Sinn?
Dann bist Du bei uns genau richtig!

DAS BIETEN WIR DIR

  • eine zukunftssichere Ausbildung 
  • qualifizierte Betreuung durch unsere Praxisanleiter
  • familiäre Atmosphäre sowie ein wertschätzender Umgang
  • Möglichkeit zur Weiterentwicklung 
  • attraktive Vergütung nach TVAöD-Pflege
  • Mitarbeiterrabatte
  • das 365 € Jahresticket bzw. 38 € Ticket 
  • Personalwohnheim
  • spannende Ausbildung mit abwechslungsreichen Tätigkeiten

INFORMATION ZUR AUSBILDUNG

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre ab September 2026
  • Ausbildungsvergütung gemäß TVAöD-Pflege (Stand 01.05.2026):
    1. Lehrjahr 1.490,69 € mtl., 2. Lehrjahr 1.552,07 € mtl., 
    3. Lehrjahr 1.653,38 € mtl.
  • theoretischer Blockunterricht in der Berufsfachschule für Pflege Mering (BBZ Augsburg)
  • praktische Ausbildung an beiden Standorten der Kliniken an der Paar in Aichach und Friedberg möglich sowie bei externen Kooperationspartnern

WAS DU MITBRINGEN SOLLTEST

  • Mittlere Reife oder
  • Mittelschulabschluss und eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Kranken- und Altenpflegehilfe
  • Mindestalter 16 Jahre
  • gesundheitliche Eignung
  • Praktikum in der Pflege
  • B2-Sprachniveau in Deutsch bei fremdsprachigen Bewerbern

KONTAKT

Ulrike Gastl
Pflegedienstleitung
Tel.: 0821 - 6004 7201

Unsere Stellenausschreibungen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Die Kliniken an der Paar fördern die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Kliniken an der Paar muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.