Die Kliniken an der Paar, ein Eigenbetrieb des Landkreises Aichach-Friedberg, leisten mit 280 Betten an ihren Standorten in Aichach und Friedberg die stationäre Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung im Wittelsbacher Land, im Städtedreieck Augsburg/Ingolstadt/München.

Wir suchen für unseren Standort in Aichach zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung in Vollzeit.

IHRE AUFGABEN

  • Kreditoren-, Debitoren- und Anlagenbuchhaltung
  • Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresabschlüsse einschl. Steuern
  • Abwesenheitsvertretung der Leitung der Finanzbuchhaltung

IHR PROFIL

  • eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Schwerpunkt im Finanz- und Rechnungswesen oder entsprechende Erfahrung
  • idealerweise Berufserfahrung in einer vergleichbaren Tätigkeit im Krankenhausbereich
  • strukturiertes, selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
  • Freude an der Arbeit im Team

WIR BIETEN IHNEN

  • eine familiäre Arbeitsatmosphäre
  • Eingruppierung in EG 7 TVöD-K und weitere Leistungen gemäß Tarif
  • interne und externe Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung
  • Flexibilität in der Dienstplanung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Möglichkeit zum Autoleasing in Kooperation mit Mazda
  • wechselnde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Möglichkeit zum Fahrradleasing – JobRad GmbH
  • Zuschuss zum Jobticket
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Mitarbeitervergünstigungen
  • eine attraktive Umgebung mit vielen Freizeitmöglichkeiten und einer guten Anbindung nach Augsburg und München

KONTAKT

Martina Bichler

Leitung Finanzbuchhaltung

Tel.:    08251 – 909 254

Unsere Stellenausschreibungen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Die Kliniken an der Paar fördern die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Kliniken an der Paar muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.